Anmeldung & Kosten

 

80 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren können den Kindergarten Mieders besuchen.

 

Die Aufnahme in den Kindergarten bedarf der Anmeldung des Kindes für jedes Betreuungsjahr durch die Eltern. Die Anmeldung hat unter Angabe der gewünschten Tages- und Wochenbetreuungszeiten digital über die Vermittlungsplattform FRIDA zu erfolgen. Eine Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr ist in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31: Jänner des vorangehenden Kinderbetreuungsjahres möglich.

 

Die Anmeldung für den Kindergarten muss mindestens 3 Tage pro Woche betragen. Aus organisatorischen Gründen müssen die Besuchstage und der Bedarf für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung bereits bei der Einschreibung angegeben werden.

 

Die Betreuung während des Mittagessens ist mit maximal 24 Kindern begrenzt, daher besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Mittagessen bzw. Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Bei mehr als 24 Anmeldungen werden die Kinder entsprechend dem Bedarf (nur mit Arbeitsbestätigung beider Elternteile inklusive Tage und Zeiten) gereiht.

 

Eine Aufnahme erfolgt in folgender Reihung:

1. Besuchspflichtige Kinder, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mieders.

2. Kinder, die den Kindergarten bereits besuchen.

3. Kinder, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mieders.

4. Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil berufstätig ist.

5. Kinder, die sich ausschließlich oder überwiegend bei einem Elternteil aufhalten, wenn dieser Elternteil nachweislich arbeitssuchend ist oder sich in Ausbildung befindet.

6. Kinder, deren Eltern berufstätig sind.

7. Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden.

8. Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen.

9. Kinder, deren Geschwisterkind den Kindergarten bereits besucht.

 

Können nicht alle für den Kindergarten angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so hat der Erhalter den Versorgungsauftrag für Kinder aus der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde zu gewährleisten und muss bei nicht vorhandenen Plätzen Kinder in eine andere, entsprechende Einrichtung vermitteln.

 

Zur Kindergarteneinschreibung werden alle Kinder, welche zur oben genannten Frist für das folgende Kindergartenjahr angemeldet wurden, schriftlich eingeladen. Die endgültige Anmeldung für den Besuch des Kindergartens erfolgt durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu dem vom Kindergarten festgelegten Einschreibtermin.

 

Alle Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kinderbetreuungsjahres ihr fünftes Lebensjahr vollendet haben, sind im Folgejahr verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche. Davon ausgenommen sind gesetzlich festgelegte Feiertage und Ferien.